Einkünfte aus Erpressung unterliegen der Einkommenssteuer
Einkünfte aus Erpressung unterliegen der Einkommenssteuer, so sieht das die hessische Finanzverwaltung. Das gilt auch für Schmiergelder und Schutzgelderpressungen. Falschmünzerei ist als regelmäßige gewerbliche Tätigkeit zu betrachten und unterliegt zudem auch der Gewerbesteuer. Auch gewerbesteuerpflichtig sind Drogenhandel, illegales Glücksspiel und Menschenhandel. Bei Waffenschmugel muss zusätzlich Umsatzsteuer abgeführt werden.
Die hessische Finanzverwaltung hat jedoch Probleme, die Steuerlasten einzutreiben. Es gibt nicht besonders viele Kriminelle, die eine Steuererklärung machen.
Wer es nicht glaubt, kann es hier nachlesen.

Am 5. Juni 2006 um 16:17 Uhr
Gut zu wissen- dann muss ich mir wenigstens keine Sorgen mehr zu machen, wenn ich das Geld aus der Falschmünzerei in Zukunft nicht mehr angebe
Am 6. Juni 2006 um 22:59 Uhr
Womit die Hessen nich alles Probleme haben, tzztzztzz…
Gruesse von der Insel, Kroeti hab ich bei, er laesst seinen Onkel gruessen
Am 29. August 2006 um 09:19 Uhr
nein wie wunderbar….