Einkünfte aus Erpressung unterliegen der Einkommenssteuer

Einkünfte aus Erpressung unterliegen der Einkommenssteuer, so sieht das die hessische Finanzverwaltung. Das gilt auch für Schmiergelder und Schutzgelderpressungen. Falschmünzerei ist als regelmäßige gewerbliche Tätigkeit zu betrachten und unterliegt zudem auch der Gewerbesteuer. Auch gewerbesteuerpflichtig sind Drogenhandel, illegales Glücksspiel und Menschenhandel. Bei Waffenschmugel muss zusätzlich Umsatzsteuer abgeführt werden.

Die hessische Finanzverwaltung hat jedoch Probleme, die Steuerlasten einzutreiben. Es gibt nicht besonders viele Kriminelle, die eine Steuererklärung machen.

Wer es nicht glaubt, kann es hier nachlesen.


3 Reaktionen zu “Einkünfte aus Erpressung unterliegen der Einkommenssteuer”

  1. Alex

    Gut zu wissen- dann muss ich mir wenigstens keine Sorgen mehr zu machen, wenn ich das Geld aus der Falschmünzerei in Zukunft nicht mehr angebe ;-)

  2. Flocke

    Womit die Hessen nich alles Probleme haben, tzztzztzz…
    Gruesse von der Insel, Kroeti hab ich bei, er laesst seinen Onkel gruessen ;-)

  3. alöx

    nein wie wunderbar….

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